Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14312
OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10 (https://dejure.org/2011,14312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2011 - 3 U 52/10 (https://dejure.org/2011,14312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 3 U 52/10 (https://dejure.org/2011,14312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ursprünglichen Subunternehmers auf Nutzungsentgelt für die Nutzung von Hausanschlussstationen durch den Vermieter bei Eintritt in einen bestehenden Wärmeliefervertrag; Wirksamkeit einer vom Vermieter ausgesprochenen Kündigung von Mietverträgen und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachvertragliche Mitwirkungspflichten können auch Dritte treffen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachvertragliche Mitwirkungspflichten können auch Dritte treffen! (IMR 2012, 1021)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch nach Beendigung eines Vertrages noch nachvertragliche Mitwirkungspflichten bestehen können, die sich im Einzelfall aus der Eigenart und den besonderen Belangen der Parteien, etwa in Form eines durch eine Versorgungssperre drohenden besonders hohen Schadens, ergeben können (vgl. BGH NJW 2009, 1947, 1948; Münchener Kommentar/ Ernst, BGB, 5. Aufl., § 280 Rn. 110).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 3 U 146/09

    Räumungspflicht von Haupt- und Untermieter nach Kündigungserklärung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10
    Eine Mitwirkungspflicht traf hier auch ungeachtet der Tatsache, dass ein Wärmeversorgungsvertrag zwischen den Parteien nicht bestand und die Beklagte zu 2. lediglich als Dritter i.S.d. § 546 Abs. 2 BGB zur Herausgabe verpflichtet war, auch die Beklagte zu 2. Denn dadurch, dass ihr von der Beklagten zu 1. die angemieteten Räume zur Nutzung überlassen worden sind, hat sie zugleich kraft Gesetzes (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 24.03.2010 - 3 U 146/09, juris Rdn. 13) gegenüber der Klägerin gesamtschuldnerisch die Verpflichtung zur Rückgabe nach Ablauf des Mietvertrages übernommen und damit ferner die in diesem Zusammenhang mit einer ordnungsgemäßen Rückgabe bestehenden Mitwirkungspflichten.
  • LG Siegen, 01.03.2010 - 1 O 94/08

    Produkthaftung, Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.06.2011 - 3 U 52/10
    Die Klägerin erwirkte gegenüber den Beklagten mit Urteil des Landgerichts Cottbus vom 20.08.2008, Az.: 1 O 94/08, eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, die Hausanschlussstationen in den streitgegenständlichen Objekten weiterhin zur Verfügung zu stellen, Handlungen zu unterlassen, welche die Wärme- und Warmwasserversorgung der vorgenannten Liegenschaften gefährden könnten, die Wärme- und Warmwasserversorgung der Liegenschaften durch die Klägerin sowie den Zutritt der Klägerin und ihrer Beauftragten in die Kellerräume zu dulden bis zur Entfernung der Hausanschlussstationen in den Kellerräumen im Rahmen einer Zwangsräumung oder einer einvernehmlichen Übergabe der Kellerräume einschließlich Demontage der Hausanschlussstationen durch die Beklagten an die Klägerin, je nachdem was eher eintritt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht